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AGB

 1. Dienstleistungsvertrag 

Die Anmeldung zu Kursen oder Coachings erfolgt in Schriftform per Mail. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch Zusendung einer Anmeldebestätigung an den Teilnehmer zustande. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Anmeldung Reihenfolge über die Vergabe der Plätze. Bei Nichtzustandekommen eines Kurses wird der Teilnehmer zeitnah informiert. Bei Coachings kommt der Vertrag nach erfolgter Terminvereinbarung und dem ersten wahrgenommenen Termin zustande. 

2. Umfang 

Ich verpflichte mich beim Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Kurses/Coachings in Form von Theorie und Praxis.  

3. Ausschluss

Ich behalte mir vor, im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen einzelne Teilnehmer im Vorfeld des Kurses/Coachings auszuschließen. Die Teilnehmer müssen den Anweisungen jederzeit Folge leisten. Teilnehmer, die einen Kurs/Coaching nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, können ohne eine Rückerstattung der Gebühren von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. 

4. Gebühren

Der Teilnehmer erhält nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebestätigung und gilt somit als verbindlich angemeldet. Zusammen mit dieser Anmeldebestätigung wird eine Rechnung in Höhe der vereinbarten Kursgebühr zugestellt. Zahlungsziel für diesen Betrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Da es sich um eine verbindliche Kursanmeldung handelt, ergibt sich eine Verpflichtung zur Zahlung auch bei Nichtantritt des Kurses/Coaching. Der Betrag ist zahlbar ohne jeden Abzug. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Nichtzahlung tritt Verzug spätestens nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung im Sinne § 286 BGB bedarf. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins erhoben im Sinne von §§ 288, 247 BGB. Spätestens zum Zeitpunkt des Kursbeginns muss die Gebühr auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, ansonsten hat der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme verwirkt. Bei Einzelcoachings erfolgt die Rechnungslegung nach abgeschlossenem und erfolgtem Training. Zahlungsziel für diesen Betrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. 

5. Rücktritt

Der Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag kann ausschließlich in Schriftform (postalisch oder per Mail) gegenüber mir erfolgen. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Dienstleistungsvertrag vor Beginn der Dienstleistung sind folgende Gebühren fällig: 

5.1 bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn, 0% der Gebühren 

5.2 bei Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn, 25% der Gebühren 

5.3 bei Rücktritt bis 5 Tage vor Kursbeginn, 50% der Gebühren 

5.4 bei Rücktritt am Tag oder nach dem Tage des Kursbeginns, 100% der Gebühren. Das Datum des schriftlichen Eingangs bzw. Maileingangs ist entscheidend. Den Teilnehmern bleibt es unbenommen, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

6. Sonderrücktrittsrecht

Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des Teilnehmers, welche durch einen entsprechenden Nachweis mir nachzuweisen ist, besteht die Möglichkeit von einem kostenfreien Rücktritt nach Prüfung des Einzelfalls. Die Feststellung des Sonderrücktrittsrechts obliegt grundsätzlich mir.   

7. Rücktritt oder Verschiebung durch mich

Ich bin berechtigt, aus wichtigem Grund vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten oder die Dienstleistung oder einzelne Teile der Dienstleistung zu verschieben oder den Veranstaltungsort zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Erkrankung oder dringender Verhinderung, sowie bei Gründen, die durch mich nicht zu vertreten sind. Im Falle eines derartigen Rücktritts, hat der Teilnehmer die Wahl zwischen Teilnahme am Ausweichkurs bzw. der Freistellung der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr.

 8. Sonderfall: Abholung Minderjährige - Alleiniger Nachhauseweg

MinderjährigeFür die Abholung bzw. den alleinigen Nachhauseweg von Minderjährigen von Kursen gelten folgende Regelungen:  

8.1 Fremdabholung: Sollen Minderjährige von einem Kurs von Dritten Personen abgeholt werden, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Benennung der Dritten Person durch die Erziehungsberechtigten an mich möglich. Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten diesen vorgenannten Regelungen wiederholt zuwider handeln, bin ich berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und die weiter Teilnahme ohne Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten oder des Kindes zu verweigern.  

8.2 Alleiniger Nachhauseweg: Sollen Minderjährige von einem Kurs alleine nach Hause gehen, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gegenüber mir möglich. 

9. Coachingtätigkeit 

Ich erbringe meine Leistungen auf der Grundlage der vom Kunden oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden / Teilnehmern wird nach bestem Wissen und Können ausgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann leider nicht gegeben werden. 

10. Haftung 

Eine Haftung von mir für Sachschäden von Teilnehmern ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für die Beschädigung von meinem Eigentum oder des Kursraumes haftet das teilnehmende Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Der Abschluss einer Privathaftpflicht wird empfohlen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für Schäden, die der Teilnehmer mir oder anderen juristischen oder natürlichen Personen zufügt, haftet der Teilnehmer selbst. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vertragsgegenständliche Veranstaltung lediglich eine Prävention darstellen und keine ärztlich angeordnete oder sonstige medizinische Therapie darstellen. Es wird insbesondere kein Heilungserfolg versprochen.   Jede Veranstaltung wird durch mich sorgfältig, nach derzeitigem aktuellem Wissensstand, konzipiert und durchgeführt. Überlassene Dokumente und kursbegleitende Unterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Hierfür und für die Verwertung des erworbenen Wissens, der erworbenen Fähigkeiten und der erteilten Ratschläge durch die Teilnehmer übernehme ich keinerlei Haftung, auch nicht für mittelbare Schäden. Es wird für den Weg zum bzw. vom Kurs Veranstaltungsort und von zu Hause bzw. nach Hause, insbesondere in Fällen der Ziffer 8.2 durch mich keinerlei Haftung übernommen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

11. Versicherungsschutz 

Der Teilnehmer hat selbst für einen Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für eine Kranken- sowie Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung. 

12. Besondere Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer bestätigen durch die Anmeldung, dass sie geistig und körperlich gesund bzw. in der Lage sind, den Inhalt der Veranstaltung bestimmungsgemäß in Anspruch zu nehmen. Bei der Anmeldung von Kindern bestätigen dies die Erziehungsberechtigten für die Kinder. Die Teilnehmer haben die Pflicht, mich auf Vorerkrankungen hinzuweisen, um Kontraindikationen (d.h. gesundheitliche Erkrankungen, bei denen eine Entspannung nicht indiziert ist) zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Psychosen, schwere Depressionen, bestimmte Formen von Asthma und Aorten-Aneurysma. Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung werden die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbunden. Die Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen, die von den Eltern oder einer Begleitperson begleitet werden, obliegt bei den Eltern bzw. der Begleitperson. In den Zeiten vor und nach der Veranstaltung haften ausschließlich die Eltern bzw. die jeweilige Begleitperson der Kinder. Wenn die Eltern oder eine Begleitperson nicht an der Veranstaltung teilnehmen, beginnt meine Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern bzw. Begleitperson zu Beginn der Veranstaltung und endet nach der Veranstaltung und Übergabe des Kindes von mir an die Eltern bzw. Begleitperson. Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten diesen vorgenannten Regelungen wiederholt zuwider handeln, bin ich berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und die weiter Teilnahme ohne Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten oder des Kindes zu verweigern.  

13. Form 

Alle Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des Kurses. Gerichtsstand München.  

15. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt. 

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